Gemäß Auskunft der Verwaltung in der letzten Sitzung des Bau-und Grundstücksausschusses, wurden im Jahr 2011 ca. 5.400 Aufträge seitens der Verwaltung vergeben, die das neue Landes-tariftreuegesetz tangieren.
„Nun gilt es, das Anfang März vergangenen Jahres in Kraft getretene Landesgesetz auch kom-munal umzusetzen und von Seiten der Auftraggeber, hier die Stadtverwaltung Ludwigshafen, auch entsprechende Kontrollen einer möglichen Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben durchzuführen“, so die SPD-Fraktionsvorsitzende Heike Scharfenberger.
So dürfen unter anderem öffentliche Aufträge nur an fachkundige, zuverlässige sowie leistungs-fähige und gesetzestreue Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten die im Landestariftreuegesetz vorgegebenen Min-destentgelte zu bezahlen.
Scharfenberger: „Man sollte die Kontrollen zwar stichprobenmäßig, aber dennoch kontinuier-lich vornehmen. Gemäß dem Gesetz sind die beauftragten Unternehmen und Nachunternehmen verpflichtet, dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen“.