Ärzte-Honorare: Rheinland-pfälzische Ärzte haben das Nachsehen

Veröffentlicht am 09.11.2011 in Sozialpolitik

Doris Barnett zum Versorgungsstrukturgesetz

"Die schwarz-gelbe Bundesregierung bleibt selbst bei ihrem vermeintlichen Klientel, der Ärzteschaft, unzuverlässig bis chaotisch", stellt Bundestagsabgeordnete Doris Barnett fest. "Denn jetzt will schwarz-gelb mit ihrer Mehrheit im Bundestag am Freitag alle Maßnahmen zu einer gerechten Verteilung der Ärztehonorare durch die Gesetzliche Krankenversicherung ersatzlos streichen."

Am 11. November soll der Bundestag das Versorgungsstrukturgesetz beschließen. Darin wurde ein zunächst enthaltener wichtiger Passus auf dem Weg zu einer Angleichung der Ärztehonorare auf ein bundesweit einheitliches Niveau kurzfristig wieder herausgestrichen. "Die bisherige Verteilung der Honorare auf die einzelnen Krankenversicherungs-Bezirke beziehungsweise Bundesländer war nicht gleichmäßig", berichtet die Ludwigshafener SPD-Politikerin. Als Grundlage für die Beurteilung der Leistungen der Ärzte insgesamt soll die Morbidität herangezogen werden, also die Krankheitshäufigkeit der Bevölkerung. Im Augenblick ist Grundlage für die Zuteilung der Honorare allerdings noch die tatsächliche Abrechnung der Ärzte aus dem Jahr 2007. Und dieser Betrag ist in Rheinland-Pfalz niedriger als der Anteil, der sich aus der Morbidität der Bevölkerung errechnen würde. Die Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz war bei ihrer Abrechnung zurückhaltender und sparsamer als ihre Kollegen im restlichen Bundesgebiet. Das gerät ihnen jetzt zum Nachteil.
"Das Gesetzliche-Krankenkassen-Finanzierungsgesetz hat für 2011 eine Überprüfung und Korrektur der Honorarreform festgeschrieben", erläutert Doris Barnett. "Dabei sollte ein Bewertungsausschuss bis zum 30. April 2011 dem Bundesgesundheitsministerium ein Konzept zum Ausgleich ungerechtfertigter Honorarunterschiede vorlegen. Weder hat der Bewertungsausschuss seine Pflicht erfüllt, noch ist die Bundesregierung aktiv geworden. Stattdessen sieht das Versorgungsstrukturgesetz jetzt eine ersatzlose Streichung der Angleichungsregelung vor. Damit entfallen die Bemühungen um ein bundeseinheitliches Niveau der Arzthonorare." Doris Barnett und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion wollen einem solchen Gesetz, das gerade sparsames Handeln bestraft, nicht zustimmen. "Wenn die Mehrheit von CDU/CSU und FDP einer solchen Vorgehensweise zustimmt, werden die in Rheinland-Pfalz niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte fortdauernd benachteiligt", befürchtet Doris Barnett, und bedauert: "Wieder bleibt ein Stück Gerechtigkeit auf der Strecke."

 

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