AfA Pfalz: Keine Ladenöffnungszeiten am Sonntag, dem 24. Dezember 2017, in Rheinland-Pfalz – Lob an die Landesregierung

Veröffentlicht am 19.11.2017 in Arbeit

„Eine gute Entscheidung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, die Läden am Sonntag, dem 24. Dezember 2017 (Heiligabend), in Rheinland-Pfalz geschlossen zu halten“, so der Landesvorsitzende der AfA Rheinland-Pfalz, Michael Jung (Neustadt/Wstr.) nach einer Sitzung des AfA-Regionalvorstandes Pfalz in Neustadt an der Weinstraße.

In einem Appell an die Entscheidungsträger forderten die AfA Pfalz und weitere AfA-Gliederungen bereits schon im Vorfeld dazu auf, keinen Öffnungszeiten am Heiligabend zuzustimmen, so der stellvertretende Vorsitzende der AfA Pfalz, Marcel Divivier-Schulz (Kaiserslautern).

Die Verkäuferinnen und Verkäufer stehen sechs Tage die Woche in den Läden, müssen oft nach Ladenschluss noch putzen, Regale einräumen oder Kleider wieder einsortieren. Diese Nacharbeiten würden auch am 24. Dezember 2017 anfallen. Dies bedeutet, dass die betroffenen Mitarbeiter/Innen auch am Heiligabend sehr spät zu ihren Familien kämen, was nicht zumutbar ist. Die Tage vor Weihnachten sind für die Mitarbeiter/Innen im Einzelhandel schon sehr anstrengend und kosten diese viel Kraft, so sollen sie wenigstens an den Weihnachtstagen ihre berechtigte Freizeit haben.

„Kein Mensch braucht am Heiligabend, der auf einen Sonntag fällt, einen offenen Laden, zumal man einen Tag davor alles einkaufen kann, was man über die Weihnachtstage benötigt“, so der AfA-Sprecher Holger Scharff abschließend.

Grundsätzlich müssen die erweiterten Öffnungszeiten an Sonntagen auf den Prüfstand, so der AfA-Regionalvorstand Pfalz. Die AfA Pfalz wird sich in den überörtlichen Gremien dafür einsetzen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch ihr berechtigtes Familienleben an Sonntagen haben und dies als grundsätzlich freien Tag für sich in Anspruch nehmen können, so der AfA-Sprecher Holger Scharff (Ludwigshafen).

Die AfA Rheinland-Pfalz fordert alle Landesregierungen dazu auf, Heiligabend keine Öffnungszeiten im Einzelhandel zu genehmigen.

 

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