EU-Kommission legt schlagkräftigen Entwurf zur Besteuerung von Finanztransaktionen vor
Als "schlagkräftigen und unterstützenswerten Vorschlag" begrüßte die rheinland-pfälzische SPD-Abgeordnete Jutta STEINRUCK den heute von der EU-Kommission vorgelegten Gesetzesentwurf zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Als Vorwand, die Steuer abzulehnen, musste in der Vergangenheit immer das Argument einer Verlagerung von Transaktionen herhalten. "Als Sozialdemokraten im EU-Parlament haben wir deshalb eine ganze Palette von Vorschlägen zur Schließung der Schlupflöcher gemacht", erklärte Jutta STEINRUCK. Der Gesetzesentwurf nehme das auf, indem er zwei Prinzipien miteinander kombiniere: Zum einen werde die Steuer erhoben, sobald der Käufer oder Verkäufer direkt oder indirekt aus einem der beteiligten Mitgliedstaaten stamme. "Die Steuer wird also auch dann vom deutschen Fiskus eingezogen, wenn eine britische Bank Wertpapiere im Auftrag eines deutschen Unternehmens in London handelt. Gleichzeitig werden alle Finanztitel zur Besteuerung herangezogen, die in einem der Teilnehmerländer ausgegeben werden. Die in Singapur oder New York gehandelte BMW-Aktie wird ebenfalls erfasst", sagte Jutta STEINRUCK.