20 Milliarden für Länder und Kommunen

Veröffentlicht am 24.11.2016 in Allgemein

Mit rund 20 Milliarden Euro wird der Bund die Länder und Kommunen bis 2019 unterstützen. Diese Entlastung setzt sich unter anderem durch die Zahlung einer Integrationspauschale in Höhe von jährlich 2 Mrd. Euro von 2016 bis 2018, durch die bereits erfolgte Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft für ALG-II-Bezieher und durch ein heute vom Bundestag beschlossenes weiteres Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen mit einer jährlichen Entlastung ab 2018 in Höhe von 5 Mrd. Euro zusammen.

„Mit dem heute beschlossenen Gesetz setzen wir eines der prioritären Ziele des Koalitionsvertrags um: die Entlastung der Kommunen bei Sozialausgaben um 5 Milliarden Euro jährlich. Für die Kommunen in Rheinland-Pfalz bedeutet das nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebunds eine jährliche Entlastung von etwa 200 Millionen Euro“, erklärt die Ludwigshafener Bundestagsabgeordnete Doris Barnett.

„Die SPD-Fraktion hat sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, einen Verteilungsschlüssel zu finden, der gezielter strukturschwache Kommunen entlastet. Dies scheiterte leider an der CDU/CSU-Bundestagsfraktion“, so Barnett weiter.

Die Länder haben durchgesetzt, dass eine Milliarde Euro von den insgesamt 5 Mrd. über die Länderhaushalte fließt.

„Nun sind die Länder in der Pflicht, diese Milliarde ungeschmälert an die Kommunen weiterzugeben. Wir haben im Haushaltsausschuss einen Beschluss durchgesetzt, der die Bundesregierung dazu verpflichtet, über die Verwendung der Mittel in den Ländern zu berichten. Wir werden überprüfen, ob die Länder ihr Versprechen halten“, erklärte Barnett, die selbst Mitglied im Haushaltsausschuss ist.

Mit dem Gesetz wurde außerdem eine jährliche Integrationspauschale von je 2 Mrd. Euro für die Jahre 2016 bis 2018 an die Länder beschlossen, sowie die vollständige Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte, arbeitslose Flüchtlinge für die Jahre 2016 bis 2018.

 

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