AfA Sprecher Scharff: »Solidarität mit den Mitarbeiter*innen der Raschig GmbH – Gesundheitsschutz gilt für alle!«

Veröffentlicht am 31.01.2021 in Arbeit

Zur aktuellen Diskussion zum Home-Office bei der Raschig GmbH nimmt der AfA-Unterbezirksvorsitzende in der SPD, Holger Scharff, wie folgt Stellung:

»Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeiternehmer*innenfragen im SPD-Unterbezirk Vorderpfalz unterstützt nachdrücklich die Forderungen der IG BCE und des Raschig-Betriebsrates, auch bei der Firma Raschig GmbH den Mitarbeiter*innen die Arbeit im Home-Office zu ermöglichen«, so der AfA-UB-Vorsitzende Holger Scharff.

Die Vorgaben der Bundesregierung sind klar geregelt, dass überall dort, wo betriebliche Gründe nicht belegbar sind, den Beschäftigen Home-Office anzubieten ist. Dies sieht die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor, die am 27. Januar 2021 in Kraft getreten und zunächst bis zum 15. März 2021 befristet ist.

»Es kann nicht sein, dass der US-Mutterkonzern durch eine betriebliche Anweisung nach Ludwigshafen die bei uns geltenden Gesetze und Anordnungen außer Kraft setzt. Je weniger Beschäftigte ins Büro fahren, umso weniger können den Virus übertragen oder sich selbst anstecken. Home-Office entlastet auch den ÖPNV«, so der AfA-Vorsitzende Holger Scharff abschließend.

 

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