SPD: Bund und Länder müssen die Grundsteuer schnell reformieren

Veröffentlicht am 11.04.2018 in Pressemitteilung

Die Basis für die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland gemäß den veralteten Vorschriften der Einheitsbewertung ist verfassungswidrig und muss bis Ende 2019 gesetzlich neu geregelt werden. Danach erhalten die Behörden eine Frist von fünf Jahren zur Umsetzung einer Grundsteuerreform. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Die SPD Ludwigshafen fordert Bund und Länder deswegen dazu auf, umgehend eine Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen. „Ich bin erstmal erleichtert darüber, dass das Bundesverfassungsgericht eine fünfjährige Übergangsfrist zur Umsetzung einer Grundsteuerreform gewährt hat und solange die weitere Erhebung gesichert ist. Trotzdem muss jetzt umgehend von Bundestag und Bundesrat gehandelt werden. Die Kritik an der aktuellen Berechnungsgrundlage ist ja nicht neu.

Sollte es trotz der Übergangsfrist zu Einnahmeausfällen der Kommunen kommen, sind Bund und Länder in der Pflicht diese auszugleichen,“ so der Vorsitzende der SPD Ludwigshafen, David Schneider, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

„Die Grundsteuer ist mit einem Steueraufkommen von rund 30 Millionen Euro jährlich die zweit wichtigste Einnahmequelle Ludwigshafens. Selbst einen nur zeitweisen Ausfall der Grundsteuer könnte Ludwigshafen keinesfalls aus eigener Kraft ausgleichen“, erklärt Schneider weiter.

Die Länder haben den Zeitbedarf für eine Grundsteuerreform ursprünglich auf sechs bis zehn Jahre geschätzt. Dieser lange Zeitraum sei für die Bewertung von 35 Millionen Grundstücken in ganz Deutschland nötig.

„Es geht jetzt zunächst darum, dass der Gesetzgeber zügig handelt. Die verschiedenen Vorschläge liegen ja bereits auf dem Tisch. Bei der Grundsteuerreform geht es ausdrücklich nicht um eine Steuererhöhung. Ziel muss es sein, dass aktuelle bundesweite Steueraufkommen zwischen 13 und 14 Milliarden auch nach der Reform zu erzielen. Insgesamt dürfen weder die Eigenheimbesitzer noch die Mieter, die in der Regel die Grundsteuer in den Nebenkosten anteilig mittragen, durch eine Reform zusätzlich über Gebühr belastet werden.

Anschließend braucht es klare Regelungen für eine zügige und möglichst unbürokratische Umsetzung der Reform durch die Verwaltungsbehörden, um die knappe Übergangsfrist einhalten zu können. Auch Verwaltungskosten dürfen nicht an den Kommunen hängen bleiben. Am Ende dürfen weder die Bürgerinnen und Bürger noch die Städte und Gemeinden Verlierer einer Reform sein,“ fordert der Vorsitzende der SPD Ludwigshafen, David Schneider, abschließend.

 

Homepage SPD Ludwigshafen am Rhein