28.09.2015 in Allgemein von SPD Ludwigshafen am Rhein
Die vorderpfälzische SPD-Bundestagsabgeordnete Doris Barnett begrüßt das Maßnahmenpaket, welches im Rahmen des Sondertreffens der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundeskanzlerin erzielt werden konnte. „Länder und Kommunen werden damit deutlich entlastet. Der Bund zeigt, dass er bereit ist, seinen Beitrag zur Bewältigung der hohen Flüchtlingszahlen zu leisten“, so Barnett.
Doris Barnett ist außerdem überzeugt, dass auch der Besuch von über 60 Repräsentanten aus notleidenden Kommunen – darunter auch der Ludwigshafener Stadtkämmerer Dieter Feid – nicht ohne Eindruck auf die Bundesregierung blieb: „Schließlich kennen neben den Abgeordneten auch die Minister und Staatssekretäre die Nöte ihrer Gemeinden und viele von ihnen kommen aus der Kommunalpolitik“, so Doris Barnett. „Kommunen brauchen eine bedarfsgerechte Finanzausstattung.“
Wichtig bei den am Abend des 24. September getroffenen Entscheidungen sind für die SPD-Bundestagsabgeordnete zudem, dass neben finanziellen Verbesserungen für die Flüchtlingsbetreuung auch mehr Geld für die Gesamtbevölkerung zur Verfügung steht. „Der vernachlässigte Soziale Wohnungsbau muss wieder hochgefahren werden – das ist ein Punkt, den gerade die Ludwigshafener SPD immer wieder fordert. Die jetzt zusätzlich gegebenen Mittel des Bundes für die Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen in Höhe von € 500 Mio. jährlich sind zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau. Und davon profitieren alle Menschen in den Städten“, erklärt Barnett.
Daneben wurde beschlossen, dass das weggefallene Betreuungsgeld dazu benutzt wird, um ‚Länder und Kommunen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung zu unterstützen‘, wie es im Beschluss heißt. „Das ist ein wichtiges Signal für die Menschen in unserem Land. Ausreichend und qualitativ hochwertige Plätze im Bereich der Kinderbetreuung haben für uns weiterhin Priorität“, so Barnett.
„Ja, wir müssen uns um die Menschen kümmern, die nichts mehr haben als ihr Leben, die vor Krieg und Terror geflohen sind. Allerdings vergessen wir dabei nicht, dass wir auch die schon bestehenden Probleme zu lösen haben. Das ist zwar eine Herausforderung, aber wir werden das schaffen“, ist Doris Barnett überzeugt.
24.09.2015 in Veranstaltungen von SPD Ludwigshafen am Rhein
Die SPD Ludwigshafen veranstaltet mal wieder ihr beliebtes Rotes Frühstück.
Hierbei wollen wir mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen und uns über deren Sorgen und Nöte informieren.
Wann: Samstag, den 26.09.2015, von 10 bis 13 Uhr
Wo: Am Lichttor vor dem Rathaus
24.09.2015 in Aktuell von SPD Vorderpfalz
21.09.2015 in Europa von SPD Ludwigshafen am Rhein
Die EU-Kommission hat am Donnerstag einen Plan zur Rückkehr von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorgestellt. „Ein guter Anfang, aber da muss unbedingt noch mehr kommen", fordert Jutta STEINRUCK, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament.
Der Plan der Kommission sieht die Erfassung aller Arbeitssuchenden bei einer Arbeitsvermittlungsagentur vor – es wird geschätzt, dass mindestens 30 Prozent aller Langzeitarbeitslosen in Europa nicht registriert sind – sowie persönliche Beratungen. Außerdem soll vor dem 18. Monat der Arbeitslosigkeit eine schriftliche Vereinbarung über einen individuell angepassten Wiedereinstiegsplan vorliegen.
"Offenbar hat die Kommission endlich die Zeichen der Zeit erkannt. Statt die Beihilfen zur Bewältigung der Krise immer weiter zu kürzen, werden hier endlich konkrete Vorschläge gemacht", lobt Jutta STEINRUCK. „Das wird höchste Zeit. Denn das Problem der lange währenden Arbeitslosigkeit in Europa ist akuter denn je." Fast die Hälfte der 23 Millionen Arbeitslosen in Europa war in den letzten zwölf Monaten und darüber hinaus ohne Arbeit. "Die Statistiken zeigen klar: je länger die Arbeitslosigkeit anhält, desto schwerer fällt den Menschen der Wiedereinstieg ins Berufsleben", sagt Jutta STEINRUCK.
"Dabei dürfen wir die psychosozialen Risiken der Langzeitarbeitslosigkeit nicht vergessen. Arbeitslosigkeit bedeutet in vielen Fällen auch Ausgrenzung. Für viele ist es deshalb nicht genug, einfach nur wieder einen Job zu haben. Hier braucht es gute Vorbereitungen und Unterstützung beim Wiedereinstieg ins Berufsleben", sagt Jutta STEINRUCK. "Ein starker sozialer Dialog ist daher umso wichtiger. Gut ausgebildete Arbeitnehmer fallen nicht vom Himmel. Hier sind auch die Arbeitgeber gefragt, für nachhaltige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu sorgen."
Der Kommissionsvorschlag geht auf eine öffentliche Anhörung zurück, die zwischen Februar und Mai 2015 durchgeführt wurde. Zur Umsetzung des Plans stehen den Mitgliedstaaten Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zur Verfügung.
18.09.2015 in Europa von SPD Ludwigshafen am Rhein
Die Frage, wann EU-Zuwanderern Sozialleistungen verweigert werden dürfen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in einem Grundsatzurteil klargestellt. "Das EuGH-Urteil hat die Kontrollmechanismen des deutschen Sozialsystems und das Grundrecht der Arbeitnehmerfreizügigkeit bestätigt", lobt Jutta STEINRUCK, Beschäftigungs- und Sozialexpertin der SPD-Europaabgeordneten.
„Anti-Europäern und Populisten nimmt das Urteil den Wind aus den Segeln", sagt Jutta Steinruck. „Der vermeintliche Ansturm auf die Sozialsysteme in Europa ist eine haltlose Behauptung. Unabhängig von diesem Einzelfall, auf den sich das Urteil bezieht, wird in der öffentlichen Debatte oft vergessen, dass sich ein Großteil der Einwanderer aus anderen Mitgliedstaaten aktiv um eine Anstellung bemüht. Arbeitgeber nutzen ihre Notsituation dabei mit Blick auf Bezahlung und Arbeitsbedingungen oft aus."
Nach deutschen Rechtsvorschriften können Ausländer und ihre Familienangehörigen, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, kein Arbeitslosengeld II beanspruchen. Das Bundessozialgericht hat einen Fall aus Berlin-Neukölln zu entscheiden und fragte den Gerichtshof, ob dieser Ausschluss mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Der EuGH urteilte, dass Unionsbürger, die sich zur Arbeitsuche in einen Mitgliedstaat begeben, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, vom Bezug bestimmter Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen.
"Innerhalb der Europäischen Union gibt es bezüglich der Arbeitnehmerfreizügigkeit klare Regeln, die sich mit den gesetzlichen Vorgaben der Mitgliedstaaten decken. Das bietet Sicherheit und Orientierung für Kommunen, die vor ähnlich speziellen Fällen stehen. Klar ist nun, dass Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht zu Sozialmissbrauch führt", sagt Jutta STEINRUCK.