27.04.2015 in Europa von SPD Ludwigshafen am Rhein

Jutta STEINRUCK: „Gesundheitsschutz ist keine Bürokratie"

 

Sozialdemokraten drängen EU-Kommission zur Festlegung von Grenzwerten

EU-weit sterben jährlich 4.000 Menschen bei Arbeitsunfällen, 100.000 an den Folgen von berufsbedingtem Krebs. Zum Welttag für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz stellt am Dienstag der Europäische Gewerkschaftsbund seinen Forderungskatalog im Europäischen Parlament vor.

"Das erschreckende an der Anzahl der Arbeitsunfälle in der EU ist auch, dass sie seit Jahren konstant ist", sagt Jutta STEINRUCK, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten. "Aber anstatt zu Handeln, dreht die Europäische Kommission Däumchen.“ So blockierte die Europäische Kommission unter anderem im Oktober 2013 die Revision der "Richtlinie über Karzinogene und Mutagene bei der Arbeit" mit dem Hinweis auf das Entbürokratisierungsprogramm REFIT. Laut dieser Revision hätten Arbeitgeber in der EU verpflichtet werden können, sich an Grenzwerte für weitere Schadstoffe zu halten, denen Mitarbeiter einer jeweils unterschiedlichen Dauer ausgesetzt sind.

„Gesundheitsschutz ist keine Bürokratie", so Jutta STEINRUCK. "Während die Kommission sich überlegt, an welchen Stellen sie angeblich überflüssige Gesundheitsvorschriften abschaffen will, sind bereits 150.000 weitere Menschen gestorben.“

Auch die von der Kommission im Sommer 2014 vorgestellte Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz kritisiert die Sozialpolitikerin. „Der aktuellste Vorschlag der EU-Kommission zum Gesundheitsschutz hat den Namen Strategie nicht verdient. Es gibt darin keinen einzigen Hinweis darauf, welche konkreten Maßnahmen die Kommission vorschlagen wird", so Jutta STEINRUCK, "auch konkrete verbindliche Ziele oder einen Zeitrahmen für die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sucht man vergebens.“

„Die EU-Kommission muss liefern“, so Jutta STEINRUCK „Arbeitnehmer in der EU brauchen dringend eine Festlegung von Grenzwerten für die 50 gefährlichsten Chemikalien, die Krebs oder Unfruchtbarkeit verursachen oder Schwangerschaften gefährden. Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dürfen nicht als Kostenfresser und Last gestrichen werden. Nicht zu handeln, kommt uns teurer zu stehen. Die Tatenlosigkeit der EU-Kommission geht zulasten der Gesundheitssysteme.

26.03.2015 in Europa von SPD Ludwigshafen am Rhein

"Schutz gegen Sozialdumping"

 

Europa-SPD pocht auf Mindestlohn für LKW-Fahrer

Die EU-Kommission prüft derzeit die deutsche Durchsetzung des Mindestlohns auch bei Lkw-Fahrern aus dem EU-Ausland auf Transit-Tour. Von mehreren EU-Staaten hatte es Beschwerden gegeben. Der Vorwurf: Beschränkung der Wettbewerbsfreiheit und zu hohe bürokratische Hürden.

"Deutschland ist nicht das erste Land, das einen Mindestlohn einführt - die Diskussion um dessen Rechtmäßigkeit ist befremdlich", sagt Jutta STEINRUCK, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten, bei einer Debatte im Europäischen Parlament am Mittwoch in Brüssel. Als 22. EU-Mitgliedstaat hatte Deutschland zum 1. Januar 2015 einen Mindestlohn eingeführt.

"LKW-Fahrer fallen europarechtlich unter die Bestimmungen der Entsenderichtlinie oder der Rom-I-Verordnung", so die Sozialdemokratin: "Beide Regelungen ermöglichen, dass Mitgliedstaaten eigene Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland erlassen." Die Europäische Kommission habe bestätigt, dass Mindestlohnregelungen grundsätzlich mit EU-Richtlinien vereinbar seien.

„Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat ausdrücklich an einer möglichst flächendeckenden Lösung für den Mindestlohn gearbeitet.", so Jutta STEINRUCK. „Ziel des Mindestlohnes ist es, Sozialdumping zu verhindern. Gerade im Transportgewerbe gab es in den letzten Jahren einen gnadenlosen Unterbietungswettbewerb."

Dabei seien Fälle an der Tagesordnung, in denen LKW-Fahrer in Europa schwarz und zu Hungerlöhnen von offenbar nur 300 Euro netto im Monat beschäftigt werden, ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden verbotswidrig auf Autobahnparkplätzen verbringen und ihnen der Anspruch zu jeglichen Sozial- und Grundrechten verwehrt wird.

"Europäische Regeln, wie etwa die Entsenderichtlinie, werden von einigen Unternehmen immer wieder umgangen", so Jutta STEINRUCK. "Das schadet auch anderen Unternehmen, die ihre Fahrerinnen und Fahrer fair bezahlen."

Seit Jahren drängen die europäischen Sozialdemokraten auf eine Wirtschaftspolitik, die den europäischen Binnenmarkt ergänzt. „Solange europäische Regelungen in dem Bereich fehlen, liegt es in den Händen der Mitgliedstaaten, entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen.", so Jutta STEINRUCK. „Wenn die EU-Kommission beim Mindestlohn Ausnahmen zulässt, wäre das eine verpasste Chance, wirkungsvoll gegen Lohn- und Sozialdumping vorzugehen."

07.03.2015 in Europa von SPD Ludwigshafen am Rhein

"Mutterschaft ist nicht verhandelbar!"

 

SPD-Europaabgeordnete fordern vor dem Internationalen Frauentag, die Mutterschutzrichtlinie nicht zurückzuziehen

Kurz vor dem Internationalen Frauentag wird deutlich, dass die Europäische Kommission mit ihrer Androhung die Mutterschutzrichtlinie zurückzuziehen, bald ernst machen dürfte. Sollte dies tatsächlich passieren, versprach die zuständigen Kommissarin Vera Jourova bereits innerhalb der nächsten Monate einen neuen Vorschlag vorzulegen.

Dieses Vorgehen löst unter Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Unverständnis aus. Jutta STEINRUCK, SPD-Europaabgeordnete ist über diese Herangehensweise verärgert: "Das Europäische Parlament hat sich in der Vergangenheit mehr als kompromissbereit gezeigt, ist mehr als nur einen Schritt auf die Mitgliedstaaten zugegangen. Der Rat hat sich dagegen keinen Meter bewegt und lässt alle Frauen und Männer in der Europäischen Union im Stich."

Jutta STEINRUCK, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten macht zudem deutlich: "Die bisherige Regelung ist von 1992, also mehr als veraltet. Um den sozialen und demographischen Herausforderungen der EU zu begegnen müssen (werdende) Mütter im richtigen Moment ausreichend geschützt werden - hierzu gehört auch ein Schutz vor Kündigung."

Die Bewältigung der genannten Herausforderungen, steht eigentlich ganz oben auf der Agenda der Europäischen Union. "Gleichstellungspolitik wird in Zeiten der Krise oft hinten angestellt, weil es scheinbar wichtigere Themen gibt. Weder die EU noch die Mitgliedstaaten haben realisiert, dass die tatsächliche Gleichstellung auch ein Weg aus der Krise ist", so STEINRUCK weiter. "Wenn wir das Hier und Jetzt nicht gestalten, sehen wir für die Zukunft schwarz.“

Hintergrund

Bei der Mutterschaftszeit handelt es sich um die Zeit direkt vor und nach der Geburt, die vor allem aus gesundheitlichen Gründen unabdingbar ist.

05.03.2015 in Europa von SPD Ludwigshafen am Rhein

„Mindestlohn schützt Lkw-Fahrer vor Ausbeutung und Spediteure vor Dumping-Konkurrenz“

 

Massives Lohn- und Sozialdumping schadet Arbeitnehmern und fairen Arbeitgebern im Transportgewerbe. Mit dem in Deutschland geltenden Mindestlohn kann die Ausbeutung von Lkw-Fahrern bekämpft werden. Weitere Maßnahmen müssen folgen, Rückschritte darf es nicht geben. In Brüssel trafen sich in dieser Woche die sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament Jutta Steinruck und Udo Schiefner, Berichterstatter für Gütertransport und Logistik der SPD-Bundestagsfraktion. Sie verabredeten, sich gemeinsam für die Arbeitnehmerrechte und verbesserte Kontrollen auf den Autobahnen einzusetzen.

Im Transportgewerbe wird seit Jahren ein gnadenloser Unterbietungswettbewerb auf dem Rücken der Fahrerinnen und Fahrer ausgetragen. Zahlreiche Lkw-Fahrer in Europa werden schwarz und zu unverantwortlichen Löhnen, von zum Teil nur 300 Euro netto im Monat, beschäftigt. Ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit verbringen sie auf Autobahnparkplätzen. Deutsches und europäisches Recht wird von ihren Arbeitgebern hemmungslos missachtet. Leidtragende sind dabei auch die Transportunternehmer die fair bezahlen.

Der Mindestlohn für Lkw-Fahrer bietet Schutz vor Ausbeutung und Wettbewerbsverzerrung. Seine Einhaltung muss jedoch erfolgreich kontrolliert werden können. Effektivere Arbeitskontrollen mit Hilfe zeitgemäßer Technik sind notwendig. Europaweit harmonisierte Kontrollverfahren wären ein weiterer wichtiger Schritt. Schließlich muss ein effizienter Datenaustausch zwischen allen beteiligten Stellen gewährleistet und die Verantwortlichkeiten gebündelt werden.

Brüssel und Berlin müssen jetzt klären, wie Lkw-Fahrer - im Rahmen der Rom I Regelungen ­– effektiv vor Ausbeutung und Sozialdumping geschützt werden können. Die so­zial­de­mokratischen Fraktionen in Bundestag und Europäischem Parlament werden diesen Prozess vor­an­treiben. Europäische Regeln, wie die Entsenderichtlinie, müssen für alle gleich gelten. Sollte die EU-Kommission beim Mindestlohn Ausnahmen erzwingen, wird eine wichtige Chance verspielt, Lohn- und Sozialdumping wirkungsvoll einzudämmen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hatte ausdrücklich einen flächendeckenden Mindestlohn vorgelegt. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Abreitnehmer, die in Deutschland arbeiten.

12.02.2015 in Europa von SPD Ludwigshafen am Rhein

Jutta Steinruck: „Mindestlohn des Aufnahmelandes ist entscheidend“

 

EuGH stärkt in einem Urteil die Rechte entsandter Arbeitnehmer

Die Ansprüche auf Lohn und bestimmte Zusatzleistungen von entsandten Arbeitnehmern richten sich maßgeblich nach den Bestimmungen des Aufnahmelandes. Das ergibt sich aus einem am Donnerstag vom Europäischen Gerichtshof verkündeten Urteil in einem Rechtsstreit polnischer Arbeitnehmer, die nach Finnland entsandt wurden und Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber erhoben hatten.

"Das Urteil macht mich zufrieden. Es ist gut, dass der EuGH festgestellt hat, dass Fragen des Mindestlohnes nach dem Recht des Aufnahmestaates zu bewerten sind. Im Vorfeld des Urteils gab es daran auch von Seiten der Gutachter einige Zweifel, so Jutta STEINRUCK, beschäftigungs- und sozialpolitische Sprecherin der europäischen Sozialdemokraten. „Ziel des Mindestlohnes ist es, Sozialdumping zu verhindern. Gerade durch Entsendungen gibt es in Europa einen gnadenlosen Unterbietungswettbewerb. Ich hoffe, dass dieses Urteil hier zu Verbesserungen führen kann."

Bei den Details des Urteils falle allerdings negativ auf, „dass zum Beispiel gezahlte Tagegelder oder Wegeentschädigungen als Bestandteil des Lohnes angesehen werden können. Das muss aber nach Prüfung des gesamten Urteils bewertet werden,“ so Jutta STEINRUCK mit Blick auf die Bewertungen der an die Arbeitnehmer gezahlten Zusatzleistungen, die laut EuGH in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Tagegeldern und Entschädigungen für das tägliche Pendeln, als Lohnbestandteile zu werten sind.

"Wir Sozialdemokraten drängen seit Jahren darauf, in Europa durch Mindestlöhne den Unterbietungswettbewerb zu verhindern. Der in Deutschland seit dem 1. Januar geltende Mindestlohn leistet dazu einen wertvollen Beitrag, jetzt müssen wir durchsetzen, dass er auch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt,“ so Jutta STEINRUCK abschließend.