18.11.2015 in Europa von SPD Ludwigshafen am Rhein

Jutta Steinruck: „Klare Kampfansage an den Unterbietungswettbewerb“

 

EUGH bestätigt Mindestlohn bei öffentlichen Ausschreibungen

Wenn die öffentliche Hand einen Auftrag vergeben will, darf sie ihre Entscheidung davon abhängig machen, ob der Anbieter Mindestlohn zahlt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in einem Grundsatzurteil bestätigt. „Das Urteil ist ein klares ‚Ja‘ zum Schutz der Arbeitnehmerrechte und der Sicherung von Mindeststandards in Europa", lobt die SPD-Europaabgeordnete Jutta STEINRUCK.

Geklagt hatte die Firma Regio Post, weil sie nicht zusichern wollte, Beschäftigten ein Mindestentgelt zu zahlen und deshalb aus einem Vergabeverfahren der Stadt Landau ausgeschlossen worden war. Die beschäftigungspolitische Sprecherin der Europa-SPD Jutta Steinruck kommentiert: „Wenn nur der billigste Preis für die Vergabe von Aufträgen ausschlaggebend ist, bleiben die Rechte der Beschäftigten oft auf der Strecke. Gerade die öffentliche Hand muss auf soziale Aspekte achten, wenn sie Firmen beauftragt. Das Urteil des EuGH bestätigt die Landesregierung Rheinland-Pfalz in ihren Anstrengungen durch das Landestariftreuegesetzes, gute Arbeit im Sinne der Beschäftigten und auch der Unternehmen zu fördern."

„Ich verstehe das Urteil als klare Kampfansage an den Unterbietungswettbewerb und als Schutz für all jene Unternehmen, für die gute Arbeitsbedingungen selbstverständlich sind. Die Richter haben in ihrer Entscheidung auch die Umsetzung der sozialen Aspekte der Vergaberichtlinie gewürdigt", lobt Jutta STEINRUCK.

„Gute und soziale Arbeitsmarkpolitik ist in den Regionen mit europäischer Rechtsprechung nun konform. Der vergabespezifische Mindestlohn in Rheinland-Pfalz ist aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes gerechtfertigt und verstößt damit nicht gegen europäisches Recht. Damit setzt Rheinland-Pfalz Standards für Arbeitnehmerinteressen in Europa."

06.10.2015 in Europa von SPD Ludwigshafen am Rhein

"Arm trotz Arbeit längst bittere Realität"

 

SPD-Europaabgeordnete fordert zum Tag für menschenwürdige Arbeit europaweites Vorgehen gegen unsicherere Beschäftigung

Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union sind prekär beschäftigt. Darauf macht die sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, Jutta STEINRUCK, zum Welttag für menschenwürdige Arbeit aufmerksam (Mittwoch, 7. Oktober).

So waren im Jahr 2013 laut dem Europäischen Gewerkschaftsinstitut 61,7 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU in erzwungener Teilzeit angestellt, da sie keine Festanstellung fanden.

"In vielen Branchen findet eine großflächige Ausbeutung unter dem Deckmantel der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes statt", kritisiert Jutta STEINRUCK. „Beispiele gibt es unter entsandten Bauarbeitern oder Kraftfahrern, die für einen Hungerlohn oder ohne Sozialschutz arbeiten, Unternehmen, deren Stammbelegschaft aus Leiharbeitern oder unselbständigen Subunternehmern besteht, Piloten, die wie viele andere Berufsgruppen in die Scheinselbständigkeit gezwungen werden oder Hochschulabsolventen, die sich von einem unbezahlten Praktikum zum nächsten hangeln. Die Liste ließe sich fast endlos fortsetzen", so Jutta STEINRUCK. "Wir europäischen Sozialdemokraten fordern deshalb schon lange europaweit einheitliche Arbeitsinspektionen, um Ausbeutung effektiv zu bekämpfen."

Die Digitalisierung der Arbeitswelt bringt neue und teilweise flexiblere Arbeitsformen mit sich, hebt die Sozialdemokratin aktuell in ihrem Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und Soziales zum Digitalen Binnenmarkt hervor. "Bei neuen Formen der Beschäftigung wie etwa dem Crowdworking, wo die Vermittlung von Dienstleistungen über digitale Plattformen stattfindet, greifen bisherige Standards bei der sozialen Absicherung, wie Mindestlohn, Mitbestimmung, Arbeitsschutz und die Möglichkeit von Tarifverhandlungen nicht mehr", so Jutta STEINRUCK. "Dafür muss die EU-Kommission dringend neue arbeitspolitische Rahmenbedingungen vorlegen, damit diese neuen Arbeitsformen nicht zu prekärer Arbeit werden."

Dabei weist Jutta STEINRUCK auf die langfristigen Folgen unsicherer Arbeitsverhältnisse hin. "Wenn wir in Europa die prekäre Beschäftigung weiterhin unzureichend und ineffizient bekämpfen, wird die Altersarmut drastisch ansteigen. Für immer mehr Menschen reicht der Lohn nicht mehr zum Leben. Zusätzlich werden unsere Sozialsysteme immer stärker belastet. Effektive Armutsbekämpfung fängt bei der Schaffung guter und langfristiger Arbeitsplätze an."

Seit 2008 organisiert der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) am 7. Oktober den Welttag für menschenwürdige Arbeit (WFMA). Auf der ganzen Welt kommen dazu Arbeiterinnen und Arbeiter zusammen, um für gute Arbeit einzutreten.

21.09.2015 in Europa von SPD Ludwigshafen am Rhein

Jutta STEINRUCK: „Neue Maßnahmen könnten Langzeitarbeitslosigkeit effektiv bekämpfen“

 

Europäische Kommission präsentiert Vorschläge an den Rat

Die EU-Kommission hat am Donnerstag einen Plan zur Rückkehr von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorgestellt. „Ein guter Anfang, aber da muss unbedingt noch mehr kommen", fordert Jutta STEINRUCK, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament.

Der Plan der Kommission sieht die Erfassung aller Arbeitssuchenden bei einer Arbeitsvermittlungsagentur vor – es wird geschätzt, dass mindestens 30 Prozent aller Langzeitarbeitslosen in Europa nicht registriert sind – sowie persönliche Beratungen. Außerdem soll vor dem 18. Monat der Arbeitslosigkeit eine schriftliche Vereinbarung über einen individuell angepassten Wiedereinstiegsplan vorliegen.

"Offenbar hat die Kommission endlich die Zeichen der Zeit erkannt. Statt die Beihilfen zur Bewältigung der Krise immer weiter zu kürzen, werden hier endlich konkrete Vorschläge gemacht", lobt Jutta STEINRUCK. „Das wird höchste Zeit. Denn das Problem der lange währenden Arbeitslosigkeit in Europa ist akuter denn je." Fast die Hälfte der 23 Millionen Arbeitslosen in Europa war in den letzten zwölf Monaten und darüber hinaus ohne Arbeit. "Die Statistiken zeigen klar: je länger die Arbeitslosigkeit anhält, desto schwerer fällt den Menschen der Wiedereinstieg ins Berufsleben", sagt Jutta STEINRUCK.

"Dabei dürfen wir die psychosozialen Risiken der Langzeitarbeitslosigkeit nicht vergessen. Arbeitslosigkeit bedeutet in vielen Fällen auch Ausgrenzung. Für viele ist es deshalb nicht genug, einfach nur wieder einen Job zu haben. Hier braucht es gute Vorbereitungen und Unterstützung beim Wiedereinstieg ins Berufsleben", sagt Jutta STEINRUCK. "Ein starker sozialer Dialog ist daher umso wichtiger. Gut ausgebildete Arbeitnehmer fallen nicht vom Himmel. Hier sind auch die Arbeitgeber gefragt, für nachhaltige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu sorgen."

Der Kommissionsvorschlag geht auf eine öffentliche Anhörung zurück, die zwischen Februar und Mai 2015 durchgeführt wurde. Zur Umsetzung des Plans stehen den Mitgliedstaaten Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zur Verfügung.

18.09.2015 in Europa von SPD Ludwigshafen am Rhein

EuGH-Urteil bestätigt die Kontrollmechanismen des deutschen Sozialsystems

 

Klare Gesetze regeln das Grundrecht der Arbeitnehmerfreizügigkeit

 

Die Frage, wann EU-Zuwanderern Sozialleistungen verweigert werden dürfen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in einem Grundsatzurteil klargestellt. "Das EuGH-Urteil hat die Kontrollmechanismen des deutschen Sozialsystems und das Grundrecht der Arbeitnehmerfreizügigkeit bestätigt", lobt Jutta STEINRUCK, Beschäftigungs- und Sozialexpertin der SPD-Europaabgeordneten.

„Anti-Europäern und Populisten nimmt das Urteil den Wind aus den Segeln", sagt Jutta Steinruck. „Der vermeintliche Ansturm auf die Sozialsysteme in Europa ist eine haltlose Behauptung. Unabhängig von diesem Einzelfall, auf den sich das Urteil bezieht, wird in der öffentlichen Debatte oft vergessen, dass sich ein Großteil der Einwanderer aus anderen Mitgliedstaaten aktiv um eine Anstellung bemüht. Arbeitgeber nutzen ihre Notsituation dabei mit Blick auf Bezahlung und Arbeitsbedingungen oft aus."

Nach deutschen Rechtsvorschriften können Ausländer und ihre Familienangehörigen, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, kein Arbeitslosengeld II beanspruchen. Das Bundessozialgericht hat einen Fall aus Berlin-Neukölln zu entscheiden und fragte den Gerichtshof, ob dieser Ausschluss mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Der EuGH urteilte, dass Unionsbürger, die sich zur Arbeitsuche in einen Mitgliedstaat begeben, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, vom Bezug bestimmter Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen.

"Innerhalb der Europäischen Union gibt es bezüglich der Arbeitnehmerfreizügigkeit klare Regeln, die sich mit den gesetzlichen Vorgaben der Mitgliedstaaten decken. Das bietet Sicherheit und Orientierung für Kommunen, die vor ähnlich speziellen Fällen stehen. Klar ist nun, dass Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht zu Sozialmissbrauch führt", sagt Jutta STEINRUCK.

16.09.2015 in Europa von SPD Ludwigshafen am Rhein

Jutta Steinruck: „Richtiger Schritt zu neuer Handelspolitik ohne ISDS“

 

EU-Kommission präsentiert neues Instrument des Investitionsschutzes

Am Mittwoch präsentierte die Europäische Kommission ihren Entwurf für ein neues Instrument zum Investitionsschutz in EU-Handelsverträgen. Bewirkt durch öffentlichen und politischen Druck insbesondere des Europaparlamentes stellt dieser eine radikale Wende in der Handelspolitik dar. In Form eines Investitionsgerichtes sollen künftig Investitionsstreitigkeiten verhandelt werden.

„Im Vorschlag der Kommission zeigt sich eindeutig eine sozialdemokratische Handschrift. ISDS ist damit endgültig vom Tisch und es wird ein transparentes und öffentliches Gericht geben," so Jutta STEINRUCK, SPD-Abgeordnete aus Ludwigshafen. Nun drängen die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament darauf, das neue Instrument in den Verhandlungen zu TTIP zu verankern. „Gleichzeitig gilt aber auch in den anstehenden Abstimmungen zu CETA und anderen Abkommen: Ohne Änderungen an den bekannten Texten werden wir nicht zustimmen."

Der Vorschlag in Form eines Gerichtshofes sieht einen Pool von 15 Richtern vor, fünf EU-Richter, fünf US-Richter und fünf Richter aus Drittstaaten. Diese werden von den Staaten nominiert und dürfen ausschließlich in dieser Funktion tätig sein. „Damit erzielen wir eine wesentliche Verbesserung gegenüber den ISDS-Plänen," so Jutta STEINRUCK. Diese Pläne sahen vor, dass Schiedsleute gemeinsam von Staaten und klagenden Firmen eingesetzt werden sollten und auch in beratender Funktion tätig werden dürften. „Für uns war das immer ein Grund, ISDS eindeutig abzulehnen."

Staaten sollen außerdem das Recht erhalten, im Sinne des Allgemeinwohls zu regulieren. Investoren wird das Recht genommen, eine Änderung des regulatorischen Umfelds als Klagegrund anzuführen. Jutta STEINRUCK: „Diesen Vorschlag werden wir jetzt gründlich analysieren und vor allem darauf drängen, Investoren zu sozialer Verantwortung zu verpflichten. Natürlich wollen wir das Instrument dann auf alle bestehenden Abkommen anwenden." Nun beraten das Europaparlament und die Mitgliedstaaten über den Vorschlag, der dann Ende des Jahres in die TTIP-Verhandlungen eingebracht werden soll.